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Start der Initiative „Ja zur privaten Kopie“ der Autorengesellschaften GEMA, VG WORT und VG Bild-Kunst auf der Internationalen Musikmesse Frankfurt vorgestellt


Freiheit des privaten Kopierens muss gewahrt bleiben / Schutz der Autoren durch Vergütung weiter gewährleisten / Privatsphäre des Verbrauchers auch im digitalen Zeitalter respektieren / Launch der Informationsplattform www.privatkopieren.de

München, 11.03.2002
– Das Recht des Verbrauchers auf privates Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist der Schwerpunkt einer Initiative der Autorengesellschaften GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst, die zum Auftakt der 50. Internationalen Musikmesse Frankfurt vorgestellt wird (Mittwoch, 13. März, 12.00 Uhr, Themenparkbühne Halle 3.1). Mit dem Slogan „Ja zur privaten Kopie“ starten die Initiatoren damit eine breit angelegte Informationskampagne in Deutschland, um die berechtigten Interessen der von ihnen vertretenen Kreativen durchzusetzen. Hintergrund sind die gescheiterten Verhandlungen zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und den Verwertungsgesellschaften. Ein in der vergangenen Woche bei Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin angesetztes Mediationsgespräch war vom BITKOM unerwartet einseitig abgesagt worden. Die Autorengesellschaften sehen sich darum gezwungen, neben den bereits laufenden Verfahren, nunmehr auf breiter Basis die berechtigten Ansprüche der Urheber durchzusetzen. Nur wenn pauschale Vergütungen an die Industrie gezahlt werden, darf der Einzelne auch weiterhin für persönliche Zwecke kopieren.

Die Autorengesellschaften haben entsprechend der geltenden Rechtslage pauschale Vergütungstarife für digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien veröffentlicht, die durch die Industrie zu zahlen sind.

Solche Vergütungen werden für analoge Medien wie Kassettengeräte, Videorekorder und Kopierer bereits seit 1965 bzw. 1985 von der Geräteindustrie gezahlt. BITKOM hingegen fordert die Abschaffung der pauschalen Vergütung zugunsten individueller Abrechungsverfahren.

Nach Ansicht des GEMA-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Reinhold Kreile zielt die Position der BITKOM darauf ab, die gesetzliche Regelung zu unterlaufen und damit die Kreativen um den gerechten Lohn für ihre Arbeit zu bringen. “Konsumenten müssten darüber hinaus für jede einzelne Kopie gesondert einen Betrag bezahlen. Dadurch ist die Freiheit des Kopierens für private Zwecke im Kern bedroht“, so Kreile.

VG Wort-Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar forderte erneut den Gesetzgeber auf, die angekündigte Klarstellung des Urheberrechts noch in der laufenden Legislaturperiode vorzunehmen: „Bereits in ihrem zweiten Vergütungsbericht aus dem Jahr 2000 hatte die Bundesregierung betont, dass die geltenden Bestimmungen zur Vergütung von Urheberrechten für die Nutzung von Werken auch auf digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien anzuwenden sind“, sagte Melichar.

Für Gerhard Pfennig, Vorstand der VG Bild-Kunst, ist die aktuelle Kampagne der Verwertungsgesellschaften dringend notwendig, um die Ansprüche der Kreativen zu schützen und Konsumenten aufzuklären: “Viele Menschen wissen nicht, dass das Kopieren für private Zwecke erlaubt und die Ansprüche der Kreativen durch die pauschale Vergütung automatisch abgegolten sind. Ausgenommen davon sind nur Computerspiele, Software und Musiknoten. BITKOM versucht, dieses Grundrecht auf Informationsfreiheit nun abzuschaffen und statt dessen unausgereifte Verfahren durchzusetzen, deren Einsatz überdies auch datenschutzrechtlich äußert bedenklich ist.“
Detaillierte Informationen zur Kampagne „Ja zur privaten Kopie“ im Internet unter www.privatkopieren.de und am Messestand der GEMA auf der 50. Internationalen Musikmesse Frankfurt (Halle 3.1, Stand E43, Tel: 069/7575 74042).

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA nimmt die Rechte für an die 60.000 Musikurheber wahr, also für Komponisten, Textdichter und Verleger.
Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch die Urheberrechte für rund 260.000 Autoren und 6.800 Verlage in Deutschland. Sie nimmt die gesetzlich festgelegten Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten wie z.B. dem Kopieren ein und gibt diese an die gemeldeten Wahrnehmungsberechtigten weiter.
Die VG Bild-Kunst vertritt die Interessen der deutschen und ausländischen Bildrechtsinhaber, also von Künstlern, Designern, Fotografen und Verlegern sowie Filmurhebern, Produzenten und Regisseuren.



Weitere Informationen erhalten Sie bei:

VG WORT

Prof.Dr. Ferdinand Melichar
Geschäftsführender Vorstand
Tel.: 089 / 5 14 12 0
eMail:
GEMA

Dr. Hans-Herwig Geyer
(Verantwortlich Kommunikation)
Tel.: 089 / 48 003 421
VG Bild-Kunst GmbH

Gerhard Pfenning
Geschäftsführer
Tel.: 0228 / 91 53 40
WORDup Public Relations

Achim von Michel
Schleibingerstr. 3

81669 München
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