Start der Initiative Ja zur privaten Kopie der
Autorengesellschaften GEMA, VG WORT und VG Bild-Kunst auf
der Internationalen Musikmesse Frankfurt vorgestellt
Freiheit
des privaten Kopierens muss gewahrt bleiben / Schutz der Autoren
durch Vergütung weiter gewährleisten / Privatsphäre
des Verbrauchers auch im digitalen Zeitalter respektieren
/ Launch der Informationsplattform www.privatkopieren.de
München, 11.03.2002 Das Recht des Verbrauchers
auf privates Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke
ist der Schwerpunkt einer Initiative der Autorengesellschaften
GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst, die zum Auftakt der 50. Internationalen
Musikmesse Frankfurt vorgestellt wird (Mittwoch, 13. März,
12.00 Uhr, Themenparkbühne Halle 3.1). Mit dem Slogan
Ja zur privaten Kopie starten die Initiatoren
damit eine breit angelegte Informationskampagne in Deutschland,
um die berechtigten Interessen der von ihnen vertretenen Kreativen
durchzusetzen. Hintergrund sind die gescheiterten Verhandlungen
zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation
und neue Medien (BITKOM) und den Verwertungsgesellschaften.
Ein in der vergangenen Woche bei Bundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin angesetztes Mediationsgespräch war
vom BITKOM unerwartet einseitig abgesagt worden. Die Autorengesellschaften
sehen sich darum gezwungen, neben den bereits laufenden Verfahren,
nunmehr auf breiter Basis die berechtigten Ansprüche
der Urheber durchzusetzen. Nur wenn pauschale Vergütungen
an die Industrie gezahlt werden, darf der Einzelne auch weiterhin
für persönliche Zwecke kopieren.
Die Autorengesellschaften haben entsprechend der geltenden
Rechtslage pauschale Vergütungstarife für digitale
Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien veröffentlicht,
die durch die Industrie zu zahlen sind.
Solche
Vergütungen werden für analoge Medien wie Kassettengeräte,
Videorekorder und Kopierer bereits seit 1965 bzw. 1985 von
der Geräteindustrie gezahlt. BITKOM hingegen fordert
die Abschaffung der pauschalen Vergütung zugunsten individueller
Abrechungsverfahren.
Nach Ansicht des GEMA-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Reinhold
Kreile zielt die Position der BITKOM darauf ab, die gesetzliche
Regelung zu unterlaufen und damit die Kreativen um den gerechten
Lohn für ihre Arbeit zu bringen. Konsumenten müssten
darüber hinaus für jede einzelne Kopie gesondert
einen Betrag bezahlen. Dadurch ist die Freiheit des Kopierens
für private Zwecke im Kern bedroht, so Kreile.
VG Wort-Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar forderte erneut
den Gesetzgeber auf, die angekündigte Klarstellung des
Urheberrechts noch in der laufenden Legislaturperiode vorzunehmen:
Bereits in ihrem zweiten Vergütungsbericht aus
dem Jahr 2000 hatte die Bundesregierung betont, dass die geltenden
Bestimmungen zur Vergütung von Urheberrechten für
die Nutzung von Werken auch auf digitale Speicherungs- und
Vervielfältigungsmedien anzuwenden sind, sagte
Melichar.
Für Gerhard Pfennig, Vorstand der VG Bild-Kunst, ist
die aktuelle Kampagne der Verwertungsgesellschaften dringend
notwendig, um die Ansprüche der Kreativen zu schützen
und Konsumenten aufzuklären: Viele Menschen wissen
nicht, dass das Kopieren für private Zwecke erlaubt und
die Ansprüche der Kreativen durch die pauschale Vergütung
automatisch abgegolten sind. Ausgenommen davon sind nur Computerspiele,
Software und Musiknoten. BITKOM versucht, dieses Grundrecht
auf Informationsfreiheit nun abzuschaffen und statt dessen
unausgereifte Verfahren durchzusetzen, deren Einsatz überdies
auch datenschutzrechtlich äußert bedenklich ist.
Detaillierte Informationen zur Kampagne Ja zur privaten
Kopie im Internet unter www.privatkopieren.de und am
Messestand der GEMA auf der 50. Internationalen Musikmesse
Frankfurt (Halle 3.1, Stand E43, Tel: 069/7575 74042).
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA nimmt die Rechte
für an die 60.000 Musikurheber wahr, also für Komponisten,
Textdichter und Verleger.
Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch
die Urheberrechte für rund 260.000 Autoren und 6.800
Verlage in Deutschland. Sie nimmt die gesetzlich festgelegten
Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten wie z.B. dem Kopieren ein
und gibt diese an die gemeldeten Wahrnehmungsberechtigten
weiter.
Die VG Bild-Kunst vertritt die Interessen der deutschen und
ausländischen Bildrechtsinhaber, also von Künstlern,
Designern, Fotografen und Verlegern sowie Filmurhebern, Produzenten
und Regisseuren.
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