BITKOM
brüskiert Bundesjustizministerin und Urheber durch Ablehnung
des Mediationsvorschlages
Mediation
unter Vorsitz von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
gescheitert - Industrieverband BITKOM sagt Drittes Spitzengespräch
ab - Streit žber pauschale Vergütungen für digitales
Kopieren geht weiter - Verwertungsgesellschaften appellieren jetzt
an den Gesetzgeber, die Rechtslage klarzustellen: Recht auf privates
Kopieren darf nicht aufs Spiel gesetzt werden
München, 01.03.2002 Die auf Wunsch des BITKOM (Bundesverband
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.)
im vergangenen Jahr eingeleiteten Vermittlungsgespräche mit
der ZPÜ(Zentralstelle für private Überspielungsrechte
unter Federführung der GEMA) sowie der VG WORT und VG Bild-Kunst
žber die Vergütung von Urheberrechten beim privaten Kopieren
sind am 28.2.2002 endgültig gescheitert. Das für kommenden
Montag bei Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
anberaumte dritte Spitzengespräch wurde von BITKOM einseitig
abgesagt. Damit ist eine vertragliche Beendigung des Konflikts
Über die Abgeltung von Rechten aus der privaten Nutzung urheberrechtlich
geschätzten Materials durch digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien
zunächst nicht mehr in Sicht. Die Parteien streiten darüber,
in welchem Umfang für die private Überspielung mit digitalen
Geräten die gesetzlichen Vergütungen anfallen. Trotz
weit gehendem Entgegenkommen der Verwertungsgesellschaften konnte
kein Kompromiss gefunden werden, da sich BITKOM grundsätzlich
gegen die gesetzliche Regelung der Abgeltung der Urheberrechte
durch pauschale Vergütungen sperrt.
"Eine pauschale Vergütung, wie sie im analogen Bereich
zum Beispiel bei Kassetten- und Videorekordern sowie Kopierern
schon seit 1965 bzw. 1985 von der Industrie gezahlt wird, ist
jedoch derzeit der einzig praktikable Weg, um der im Urheberrechtsgesetz
verankerten Vergütungspflicht auch im digitalen Bereich nachzukommen",
betonte VG WORT Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar in einer
Stellungnahme.
Der letzte Vorschlag des Bundesjustizministeriums sah an der unteren
Grenze der Angemessenheit liegende Pauschalvergütungen für
digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien vor. "Nur
um langjährige Prozesse zu vermeiden und um damit den Urhebern
rasch zu der ihnen zustehenden Vergütung zu verhelfen, wären
die Verwertungsgesellschaften bereit gewesen, diese geringen Pauschalvergütungen
zu akzeptieren", betonte Gerhard Pfennig, Vorstand der VG
Bild-Kunst.
Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Prof. Dr. Reinhold Kreile,
nannte das Scheitern der Gespräche ein Armutszeugnis für
das Rechtsverständnis der Industrievertreter: "Dieser Eklat
zeigt, dass die Gegenseite offensichtlich nicht bereit ist, die
seit 1965 geltende Rechtslage zu akzeptieren. Statt dessen versucht
sie, die gesetzliche Regelung zu unterlaufen und damit die Kreativen
um den gerechten Lohn für ihre Arbeit zu bringen."
Bereits in ihrem zweiten Vergütungsbericht aus dem Jahr 2000
hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die geltenden
Bestimmungen zur Vergütung von Urheberrechten für die
Nutzung von Werken auch auf digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien
anzuwenden sind. Die Verwertungsgesellschaften appellieren jetzt
an den Gesetzgeber, die bereits angekündigte Klarstellung
des Urheberrechtsgesetzes noch in der laufenden Legislaturperiode
vorzunehmen.
Unabhängig davon sehen sich die Verwertungsgesellschaften
gezwungen, neben den bereits laufenden Verfahren, nunmehr auf
breiter Basis die berechtigten Ansprüche der Urheber durchzusetzen.
Nur wenn pauschale Vergütungen von der Industrie gezahlt
werden, darf der Einzelne auch weiterhin für persůnliche
Zwecke kopieren.
Die ZPÜ (Zentralstelle für private
Überspielungsrechte) ist ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften
zur besseren und effizienteren Durchsetzung der von ihnen wahrgenommenen
Vergütungsansprächen.
Die Gesellschaft für musikalische Auffžhrungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA nimmt die
Rechte für žber 55.000 Musikurheber wahr, also für Komponisten,
Textdichter und Verlage.
Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch
die Urheberrechte für rund 260.000 Autoren und 6800 Verlage
in Deutschland.
Sie nimmt die gesetzlich festgelegten Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten
wie z.B. dem Kopieren ein und gibt diese nach Abzug der Verwaltungskosten
(ca. 8 %) vollständig an die gemeldeten Wahrnehmungsberechtigten
weiter.
Die VG Bild-Kunst vertritt die Interessen der
deutschen und ausländischen Bildrechtsinhaber, also von Künstlern,
Designern, Fotografen und Verlegern; ihre Verwaltungskosten sind
ähnlich niedrig wie die der VG WORT
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
VG WORT
Prof.Dr. Ferdinand Melichar
Geschäftsführender Vorstand
Tel.: 089 / 5 14 12 0
eMail:
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GEMA
Dr. Hans-Herwig Geyer
(Verantwortlich Kommunikation)
Tel.: 089 / 48 003 421 |
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Geschäftsführer
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