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BITKOM brüskiert Bundesjustizministerin und Urheber durch Ablehnung des Mediationsvorschlages

Mediation unter Vorsitz von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin gescheitert - Industrieverband BITKOM sagt Drittes Spitzengespräch ab - Streit žber pauschale Vergütungen für digitales Kopieren geht weiter - Verwertungsgesellschaften appellieren jetzt an den Gesetzgeber, die Rechtslage klarzustellen: Recht auf privates Kopieren darf nicht aufs Spiel gesetzt werden

München, 01.03.2002 Die auf Wunsch des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) im vergangenen Jahr eingeleiteten Vermittlungsgespräche mit der ZPÜ(Zentralstelle für private Überspielungsrechte unter Federführung der GEMA) sowie der VG WORT und VG Bild-Kunst žber die Vergütung von Urheberrechten beim privaten Kopieren sind am 28.2.2002 endgültig gescheitert. Das für kommenden Montag bei Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin anberaumte dritte Spitzengespräch wurde von BITKOM einseitig abgesagt. Damit ist eine vertragliche Beendigung des Konflikts Über die Abgeltung von Rechten aus der privaten Nutzung urheberrechtlich geschätzten Materials durch digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien zunächst nicht mehr in Sicht. Die Parteien streiten darüber, in welchem Umfang für die private Überspielung mit digitalen Geräten die gesetzlichen Vergütungen anfallen. Trotz weit gehendem Entgegenkommen der Verwertungsgesellschaften konnte kein Kompromiss gefunden werden, da sich BITKOM grundsätzlich gegen die gesetzliche Regelung der Abgeltung der Urheberrechte durch pauschale Vergütungen sperrt.

"Eine pauschale Vergütung, wie sie im analogen Bereich zum Beispiel bei Kassetten- und Videorekordern sowie Kopierern schon seit 1965 bzw. 1985 von der Industrie gezahlt wird, ist jedoch derzeit der einzig praktikable Weg, um der im Urheberrechtsgesetz verankerten Vergütungspflicht auch im digitalen Bereich nachzukommen", betonte VG WORT Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar in einer Stellungnahme.

Der letzte Vorschlag des Bundesjustizministeriums sah an der unteren Grenze der Angemessenheit liegende Pauschalvergütungen für digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien vor. "Nur um langjährige Prozesse zu vermeiden und um damit den Urhebern rasch zu der ihnen zustehenden Vergütung zu verhelfen, wären die Verwertungsgesellschaften bereit gewesen, diese geringen Pauschalvergütungen zu akzeptieren", betonte Gerhard Pfennig, Vorstand der VG Bild-Kunst.

Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Prof. Dr. Reinhold Kreile, nannte das Scheitern der Gespräche ein Armutszeugnis für das Rechtsverständnis der Industrievertreter: "Dieser Eklat zeigt, dass die Gegenseite offensichtlich nicht bereit ist, die seit 1965 geltende Rechtslage zu akzeptieren. Statt dessen versucht sie, die gesetzliche Regelung zu unterlaufen und damit die Kreativen um den gerechten Lohn für ihre Arbeit zu bringen."

Bereits in ihrem zweiten Vergütungsbericht aus dem Jahr 2000 hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die geltenden Bestimmungen zur Vergütung von Urheberrechten für die Nutzung von Werken auch auf digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien anzuwenden sind. Die Verwertungsgesellschaften appellieren jetzt an den Gesetzgeber, die bereits angekündigte Klarstellung des Urheberrechtsgesetzes noch in der laufenden Legislaturperiode vorzunehmen.


Unabhängig davon sehen sich die Verwertungsgesellschaften gezwungen, neben den bereits laufenden Verfahren, nunmehr auf breiter Basis die berechtigten Ansprüche der Urheber durchzusetzen. Nur wenn pauschale Vergütungen von der Industrie gezahlt werden, darf der Einzelne auch weiterhin für persůnliche Zwecke kopieren.

Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) ist ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften zur besseren und effizienteren Durchsetzung der von ihnen wahrgenommenen Vergütungsansprächen.

Die Gesellschaft für musikalische Auffžhrungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA nimmt die Rechte für žber 55.000 Musikurheber wahr, also für Komponisten, Textdichter und Verlage.

Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch die Urheberrechte für rund 260.000 Autoren und 6800 Verlage in Deutschland.
Sie nimmt die gesetzlich festgelegten Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten wie z.B. dem Kopieren ein und gibt diese nach Abzug der Verwaltungskosten (ca. 8 %) vollständig an die gemeldeten Wahrnehmungsberechtigten weiter.

Die VG Bild-Kunst vertritt die Interessen der deutschen und ausländischen Bildrechtsinhaber, also von Künstlern, Designern, Fotografen und Verlegern; ihre Verwaltungskosten sind ähnlich niedrig wie die der VG WORT


Weitere Informationen erhalten Sie bei:


VG WORT

Prof.Dr. Ferdinand Melichar
Geschäftsführender Vorstand
Tel.: 089 / 5 14 12 0
eMail:
GEMA

Dr. Hans-Herwig Geyer
(Verantwortlich Kommunikation)
Tel.: 089 / 48 003 421
VG Bild-Kunst GmbH

Gerhard Pfenning
Geschäftsführer
Tel.: 0228 / 91 53 40
WORDup Public Relations

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Fax : 089/ 2 878 878 9
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