Start
der Initiative Ja zur privaten Kopie der Autorengesellschaften
GEMA, VG WORT und VG Bild-Kunst auf der Internationalen Musikmesse
Frankfurt vorgestellt
Freiheit
des privaten Kopierens muss gewahrt bleiben / Schutz der Autoren
durch
Vergütung weiter gewährleisten / Privatsphäre des
Verbrauchers auch im digitalen
Zeitalter respektieren / Launch der Informationsplattform www.privatkopieren.de
München, 11.03.2002 Das Recht des Verbrauchers
auf privates Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke
ist der Schwerpunkt einer Initiative der Autorengesellschaften
GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst, die zum Auftakt der 50. Internationalen
Musikmesse Frankfurt vorgestellt wird (Mittwoch, 13. März,
12.00 Uhr, Themenparkbühne Halle 3.1). Mit dem Slogan Ja
zur privaten Kopie starten die Initiatoren damit eine breit
angelegte Informationskampagne in Deutschland, um die berechtigten
Interessen der von ihnen vertretenen Kreativen durchzusetzen.
Hintergrund sind die gescheiterten Verhandlungen zwischen dem
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien (BITKOM) und den Verwertungsgesellschaften. Ein in der
vergangenen Woche bei Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
angesetztes Mediationsgespräch war vom BITKOM unerwartet
einseitig abgesagt worden. Die Autorengesellschaften sehen sich
darum gezwungen, neben den bereits laufenden Verfahren, nunmehr
auf breiter Basis die berechtigten Ansprüche der Urheber
durchzusetzen. Nur wenn pauschale Vergütungen an die Industrie
gezahlt werden, darf der Einzelne auch weiterhin für persönliche
Zwecke kopieren.
Die Autorengesellschaften haben entsprechend der geltenden Rechtslage
pauschale Vergütungstarife für digitale Speicherungs-
und Vervielfältigungsmedien veröffentlicht, die durch
die Industrie zu zahlen sind.
Solche
Vergütungen werden für analoge Medien wie Kassettengeräte,
Videorekorder und Kopierer bereits seit 1965 bzw. 1985 von der
Geräteindustrie gezahlt. BITKOM hingegen fordert die Abschaffung
der pauschalen Vergütung zugunsten individueller Abrechungsverfahren.
Nach Ansicht des GEMA-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Reinhold
Kreile zielt die Position der BITKOM darauf ab, die gesetzliche
Regelung zu unterlaufen und damit die Kreativen um den gerechten
Lohn für ihre Arbeit zu bringen. Konsumenten müssten
darüber hinaus für jede einzelne Kopie gesondert einen
Betrag bezahlen. Dadurch ist die Freiheit des Kopierens für
private Zwecke im Kern bedroht, so Kreile.
VG Wort-Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar forderte erneut
den Gesetzgeber auf, die angekündigte Klarstellung des Urheberrechts
noch in der laufenden Legislaturperiode vorzunehmen: Bereits
in ihrem zweiten Vergütungsbericht aus dem Jahr 2000 hatte
die Bundesregierung betont, dass die geltenden Bestimmungen zur
Vergütung von Urheberrechten für die Nutzung von Werken
auch auf digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien
anzuwenden sind, sagte Melichar.
Für Gerhard Pfennig, Vorstand der VG Bild-Kunst, ist die
aktuelle Kampagne der Verwertungsgesellschaften dringend notwendig,
um die Ansprüche der Kreativen zu schützen und Konsumenten
aufzuklären: Viele Menschen wissen nicht, dass das
Kopieren für private Zwecke erlaubt und die Ansprüche
der Kreativen durch die pauschale Vergütung automatisch abgegolten
sind. Ausgenommen davon sind nur Computerspiele, Software und
Musiknoten. BITKOM versucht, dieses Grundrecht auf Informationsfreiheit
nun abzuschaffen und statt dessen unausgereifte Verfahren durchzusetzen,
deren Einsatz überdies auch datenschutzrechtlich äußert
bedenklich ist.
Detaillierte Informationen zur Kampagne Ja zur privaten
Kopie im Internet unter www.privatkopieren.de und am Messestand
der GEMA auf der 50. Internationalen Musikmesse Frankfurt (Halle
3.1, Stand E43, Tel: 069/7575 74042).
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte GEMA nimmt die Rechte für an
die 60.000 Musikurheber wahr, also für Komponisten, Textdichter
und Verleger.
Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch
die Urheberrechte für rund 260.000 Autoren und 6.800 Verlage
in Deutschland. Sie nimmt die gesetzlich festgelegten Tantiemen
aus Zweitnutzungsrechten wie z.B. dem Kopieren ein und gibt diese
an die gemeldeten Wahrnehmungsberechtigten weiter.
Die VG Bild-Kunst vertritt die Interessen der deutschen und ausländischen
Bildrechtsinhaber, also von Künstlern, Designern, Fotografen
und Verlegern sowie Filmurhebern, Produzenten und Regisseuren.
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